Entscheid des BundesgerichtsZürcher Maskengegner scheitern vor Bundesgericht
Das Bundesgericht hat entschieden, nicht auf die Beschwerde von Maskengegnern einzutreten. Die Beschwerdeführer wollten erwirken, dass die vom Zürcher Regierungsrat erlassene Maskenpflicht ausgesetzt wird.

Maskengegner wehren sich eigentlich vor dem Zürcher Verwaltungsgericht gegen die regierungsrätliche Maskenpflicht. Nachdem das Verwaltungsgericht es in einem Zwischenentscheid abgelehnt hatte, die Maskenpflicht auszusetzen, bis es ein Urteil in dem Fall gesprochen hat, zog einer der Beschwerdeführer den Zwischenentscheid an das Bundesgericht weiter.
Inwiefern wird verfassungsmässiges Recht verletzt?
Dieses tritt darauf aber gar nicht erst ein, wie das Bundesgericht in seinem Urteil vom Donnerstag festhält. Denn es hebt einen Vorentscheid über vorsorgliche Massnahmen – wie die Gewährung oder den Entzug einer aufschiebenden Wirkung – nur dann auf, wenn dieser willkürlich erscheint.
Ausserdem hat es der Beschwerdeführer versäumt, darzulegen, inwiefern der Zwischenentscheid seine verfassungsmässigen Rechte verletze. Ihm werden die Gerichtskosten in Höhe von 1000 Franken auferlegt.
Seit dem 27. August gilt in Zürich eine Maskenpflicht für alle Läden in Innenräumen. Der Regierungsrat hatte sich dazu entschieden, nachdem die Corona-Ansteckungszahlen im Kanton wieder deutlich angestiegen waren.
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Sehr gute Nachricht. Der Rechtsstaat funktioniert doch noch. Gute Entscheidung. Die Corona Verweigerer können ja zuhause bleiben, wenn es denen nicht gefällt. So einfach ist das.