Wegen Corona-KriseZürcher Regierung bläst Revision des Sozialhilfegesetzes ab
Im Kanton Zürich wird es bis auf weiteres keine Sozialhilfegesetz-Totalrevision geben. Der Regierungsrat sieht keine mehrheitsfähige Lösung.

Wegen der Corona-Krise werden längerfristig wohl deutlich mehr Zürcherinnen und Zürcher auf Sozialhilfe angewiesen sein. Der Regierungsrat will deshalb auf die geplante Revision des Sozialhilfegesetzes verzichten.
Anstelle von grundsätzlichen Diskussionen über die Art und den Umfang dieser Hilfe gehe es jetzt primär darum, den sozialen Frieden zu gewährleisten und die Krise zu bewältigen, teilte der Regierungsrat am Donnerstag mit.
Bei Bedarf könne das geltende Gesetz im Rahmen von kleinen Teilrevisionen angepasst werden. Eine grosse Überarbeitung sei aktuell aber nicht angezeigt. Eine mehrheitsfähige Lösung sei im Moment ohnehin kaum zu erarbeiten.
Neue Kostenverteilung
Einer der Knackpunkte der Revision wäre gewesen, die Kosten für die Sozialhilfe neu zu verteilen. Geplant war, dass der Kanton neu fix 25 Prozent der Sozialhilfekosten übernimmt. 75 Prozent sollten die Gemeinden bezahlen.
Bis anhin betrug der kantonale Anteil bei Schweizerinnen und Schweizern nur 4 Prozent. Dafür kam der Kanton bei Ausländerinnen und Ausländern, die weniger als zehn Jahre in der Schweiz sind, für die gesamten Sozialhilfekosten auf.
SDA
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